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Störungen

 

 

 

 

Sperrung Bad Bentheim Zentrum

 

Aufgrund von Veranstaltungen in Bad Bentheim, am 19.04.2024 in der Zeit von 17 bis 20 Uhr sowie am 21.04.2024 ganztägig. Entfällt die Haltestelle Zentrum für die Linien 40 und 60 in folgenden Zeiträumen:

 

•   19.04.24 zwischen 17 und 20 Uhr

•   21.04.24 ganztägig.

•   Die Busse der Linie 40 starten und enden am Bahnhof.

•   Die Linie 60 fährt ihren normalen Linienverlauf.

•   Hier entfällt lediglich die Haltestelle Zentrum.

 

 

 

Sperrung der Bentheimer Straße in Nordhorn vom 22.04.2024 bis voraussichtlich Ende Juni

Aufgrund von Bauarbeiten, wird vom 22.04.2024 bis voraussichtlich Ende Juni 2024, die Bentheimer Straße in Nordhorn in Höhe des Kauflands voll gesperrt. Betroffen sind die Linien 38, 40 und 941. Diese fahren eine Umleitung über die Umgehungsstraße.

Dadurch entfallen folgende Haltestellen:

  • Otto-Hahn-Straße
  • Vennweg
  • Schützenstraße
  • Am Sportpark
  • Kanalbrücke

Auf den Linien 30/31 wird am Vennweg in Höhe der Lise-Meitner-Straße eine Ersatzhaltestelle eingerichtet.

 

 

Entfall Neuenhaus Markstraße und Uelsener Tor für die Linie 10 vom 08.04.2024 bis voraussichtlich 02.08.2024

Aufgrund von Bauarbeiten entfallen für die Linie 10 vom 08.04.2024 bis zum 02.08.2024 die Haltestellen „Neuenhaus Marktstraße“ und „Neuenhaus Uelsener Tor“

Die Fahrgäste werden gebeten auf die Haltestelle „Bahnhof“ auszuweichen.

Alternativ kann die Linie 30 für Fahrten zwischen „Marktstraße“ und „Bahnhof“ genutzt werden.

 

 

 

Entfall der Haltestelle Nordhorn Rathaus ab dem 19.03.2024

Die Haltestelle „Nordhorn Rathaus“ wird ab dem 18.03.2024 barrierefrei ausgebaut.

Dies betrifft die Buslinien: 30, 31, 32, 33, 165, 931, 932, 940 und 941.

Die Haltestellenseite, die umgebaut wird, entfällt dann ersatzlos.

Aufgrund der Örtlichkeiten kann keine Ersatzhaltestelle eingerichtet werden.

Bitte nutzen Sie die Ausweichhaltestellen:

  • Nordhorn Bahnhof
  • Nordhorn Europaplatz

 

 

Über Schulausfälle aufgrund widriger Wetterbedingungen, informieren Sie sich bitte hier.

Im Interesse der Sicherheit Ihrer Kinder behalten sich die ausführenden Verkehrsunternehmen vor, bei Eintritt extremer Wettersituationen, kurzfristig den Verkehr ohne Vorankündigung teilweise oder ganz einzustellen. Bei fehlenden Informationen Dritter liegt die Entscheidung, ob Sie Ihre Kinder bei extremen Wettersituationen die Schule besuchen lassen, bei Ihnen.