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VGB Jahres-Umwelt-Abo

Das Jahres-Umwelt-Abo kann von jedem Erwachsenen abonniert werden. Der Beginn kann jeweils zum 1. eines Monats erfolgen, wenn der Antrag bis zum 15. des Vormonates bei der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim vorliegt. Die Dauer der Gültigkeit beträgt 12 Monate ohne automatische Verlängerung und berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches.

Die Karte ist personengebunden und nicht übertragbar. Auf Verlangen ist die rechtmäßige Benutzung durch Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder durch Wiederholung der Unterschrift nachzuweisen.

Die Bestellung muss schriftlich bei der VGB erfolgen unter Beifügung eines Lichtbildes und Kopie des Personalausweises. Ausgabe erfolgt durch die VGB. Der Kunde hat die Angaben auf der Karte auf Richtigkeit zu überprüfen.

Das Fahrgeld wird monatlich zum 1. mittels Lastschrift von einem deutschen Konto abgebucht.

Das Abonnement kann bis zum 15. des laufenden Monats zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, endet das Abo einen Monat später. Dabei wird die Differenz zu den regulären Monatsfahrkarten für den benutzten Zeitraum in Rechnung gestellt und per Lastschrift zum Monatsende (Ende des Abos) abgebucht. Die Jahreskarte muss zum Ablauf an die Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim zurückgegeben werden.

Im Falle eines Umzuges oder im Todesfalle des Eigentümers, kann das Abo zum Monatsende (Stichtag 15. eines Vormonats) ohne die Differenz zu den regulären Monatskarten gekündigt werden.

Die Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim ist berechtigt das Abo fristlos zu kündigen, wenn eine fristgerechte Abbuchung nicht vorgenommen werden konnte, bei Missbrauch oder wiederholtem Verlust der Fahrkarte. In beiden Fällen ist die Karte unverzüglich zurückzugeben und es wird die Differenz zu den regulären Monatsfahrkarten für den benutzten Zeitraum in Rechnung gestellt.

Bei Verlust oder Zerstörung der Jahreskarte ist eine Kündigung des Abonnements und eine Einschränkung des Geltungsbereiches ausgeschlossen. Der Fahrgast erhält, wenn er den Verlust schriftlich anzeigt, gegen Gebühr ein Ersatzticket für den Rest des Ausgabezeitraumes. Die als abhanden gekommene oder als zerstört gemeldete Jahreskarte ist ungültig.

Bei Wiederauffinden ist sie unverzüglich an die VGB zurückzugeben.

Fahrgelderstattungen wegen Urlaub, Krankheit etc. sowie bei abhanden gekommenen Fahrkarten ist ausgeschlossen.

Eine Änderung des Girokontos ist bis zum 15. des Vormonats bei der Verkehrsgemeinschaft anzuzeigen. Auch eine Namensänderung oder ein Wohnortwechsel ist unverzüglich anzuzeigen.