Skip to main content

Mobilitätsgarantie

Die VGB Mobilitätsgarantie – mit uns kommen Sie weiter

Sie zuverlässig und pünktlich an Ihr Ziel zu bringen ist uns wichtig. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie sich einfach ein Taxi. Die VGB übernimmt im Rahmen der Mobilitätsgarantie die Kosten für das Taxi bis zu einer Höhe von 35 Euro.

Wann kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden?

Die Mobilitätsgarantie greift, wenn Sie Ihr Fahrziel wegen einer Verspätung oder eines Fahrtausfalls um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen und Ihnen keine andere geeignete Fahrtalternative mit den Linienbussen der VGB zur Verfügung steht.

Wer hat Anspruch auf die Mobilitätsgarantie?

Die Mobilitätsgarantie kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn das Verschulden bei einem in der VGB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen liegt. Alle Fahrgäste mit Zeitfahrkarten sowie Kunden mit einem Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke können sich die Taxikosten erstatten lassen.

Bei Schülersammelzeitkarten sowie bei Einzelfahrscheinen und der Hin- und Rückfahrtkarte gibt es keine Erstattung.

Die Mobilitätsgarantie greift nicht bei Fahrten mit dem Anruf-Sammel-Taxi.

In welcher Höhe werden die Kosten erstattet?

Im Falle eines Anspruchs übernimmt die VGB die Taxikosten bis zu einer Höhe von 35 Euro.

Wann ist die Erstattung ausgeschlossen?

Auf die Mobilitätsgarantie besteht kein Anspruch im Falle von:

  • Höherer Gewalt
  • Unwetter
  • Schnee- und Eisglätte
  • Bombendrohung
  • Streik
  • Eingriffe Dritter
  • Streckensperrung durch Baustelle oder Unfall

Außerdem ist die Mobilitätsgarantie ausgeschlossen, wenn

  • Der Fahrgast bei Kauf der Fahrkarte bereits über einen Ausfall oder eine Verspätung in Kenntnis gesetzt wurde
  • Die Verspätung oder der Fahrtausfall auf ein Verschulden des Fahrastes zurückgeht

So können Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen

Den vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag zusammen mit dem Originalbeleg der Taxiquittung und einer Kopie der Zeitfahrkarte innerhalb von sieben Tagen nach dem Vorfall an die VGB Geschäftsstelle senden. Ihr Antrag wird dann umgehend geprüft und die Kostenerstattung erfolgt durch eine Überweisung auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung oder eine Verrechnung beim Fahrscheinkauf ist leider nicht möglich.

Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Beförderungsbedingungenen unter §16.